Aus dem Archiv: Ein seltsames Urteil des LG Hamburg zum Thema Abmahnungen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde im April 2025 überarbeitet.
Heutzutage würde ich nicht mehr auf die WELT verlinken, aber im Jahr 2012 war das noch anders. Im verlinkten Beitrag ging es um eine Abmahung für 1000 € und die Solidarität der Netzgemeinde:
»Ein Urteil des Hamburger Landgerichts eröffnet Abmahnkanzleien ganz neue Möglichkeiten. Deutsche Blogger sammeln innerhalb von 48 Stunden einen fünfstelligen Betrag für das Berufungsverfahren.«
Den Artikel von Benedikt Fuest ist erfreulicherweise noch online.